Absageregelung

Während deiner Behandlungsdauer kann kein anderer Kunde, bei der für dich ausgewählten Kosmetikerin, in dem für dich ausgewählten Behandlungsraum, eine Dienstleistung in Anspruch nehmen. Für deine Behandlung blockieren wir somit exklusiv Zeit nur für dich.

Pläne können sich ändern:
Wir bitten jedoch darum, dass du dich, gleich aus welchen Gründen, deinen gebuchten Termin mindestens 20 Stunden zuvor absagst, damit wir die Möglichkeit haben, diesen noch anderweitig zu vergeben.

Terminabsagen können uns auf folgende Wege erreichen:
Telefonisch: 0251 49047250
oder per Email ausschließlich an folgende Emailadresse: post@prachtburschen.de
Terminabsagen müssen uns spätestens 20 Stunden vor ursprünglich geplanten Terminbeginn erreichen.
Falls du dir ein Kundenkonto für die Online-Terminreservierung eingerichtet hast, so kannst du auch dort bis 20 Stunden vor ursprünglich geplanten Terminbeginn deinen Termin stornieren.

Im Falle einer nicht fristgerechten Absage deines Termins gilt folgendes:

  • Bei Absagen innerhalb von 20 Stunden bis 4 Stunden vor dem vereinbarten Behandlungstermin bist du zur Zahlung von 50 % des Behandlungspreises deiner gebuchten Dienstleistung verpflichtet.
  • Erscheinst du nicht zum vereinbarten Behandlungstermin und hast diesen auch nicht mindestens 4 Stunden vorher abgesagt, so sind wir gemäß § 615 BGB berechtigt, den Termin in voller Höhe zu berechnen. Einen Anspruch auf Ersatzleistung besteht deinerseits dabei nicht.

Verspätung zu einem Termin:
Deine Behandlung beginnt mit Eintreffen in den für dich vorgesehenen Behandlungsraum. Solltest du verspätet zu einem Termin erscheinen, kann dies den Umfang deiner Behandlung beeinträchtigen. Falls du dich einmal verspäten solltest, informiere uns bitte. Solltest du verspätet eintreffen, so hast du lediglich einen Anspruch auf Behandlung in der für dich reservierten Zeit. Eine volle Behandlungszeit können wir dir nicht garantieren, wenn im direkten Anschluss andere Kunden Behandlungen gebucht haben, da dies den weiteren Terminablauf stören kann. Wir sind dabei jedoch berechtigt, die volle Behandlungszeit zu berechnen, wenn die Behandlungsdauer auf Grund eines nachfolgenden Termins pünktlich beendet werden muss.

Nicht-zustande-Kommen eines Termins auf Grund einer Verspätung:
Sollte auf Grund einer hohen Verspätungszeit dein Termin gar nicht mehr stattfinden können, sind wir dazu berechtigt, die gebuchten Behandlungsdienstleistungen in voller Höhe zu berechnen.